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NIS-2 und regulatorische Anforderungen für KRITIS-Betreiber

Rechtliche Rahmenbedingungen durch die NIS-2-Richtlinie, das BSIG und die verschärften Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen.

URL: https://abaia.itot-suite.de/pages/03-nis2-bsi-kritis Datum: 04.09.2026 Abgerufen am: 19.10.2026 00:14:50 UTC Autor: Olaf Krause Schlagwörter: NIS-2, BSIG, TOM, BSI, Geschäftsführerhaftung Direktkontakt: Jetzt vertraulich mit der Arbeitsgruppe in Verbindung treten.

1. Regulatorischer Kontext und EU-Rechtsrahmen

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2) sowie der nationalen Umsetzung im BSI-Gesetz (BSIG) erfahren die Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen und wichtiger Einrichtungen eine signifikante Verschärfung1.

2. Kernpflichten nach BSIG und NIS-2

Betreiber sind zu technischen und organisatorischen Vorkehrungen (TOM) nach dem Stand der Technik verpflichtet1. Die wesentlichen Säulen umfassen:

3. Nachweisführung und Audits

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss in regelmäßigen Abständen (typischerweise alle zwei Jahre) durch unabhängige Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden1.