1. Regulatorischer Kontext und EU-Rechtsrahmen
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2) sowie der nationalen Umsetzung im BSI-Gesetz (BSIG) erfahren die Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen und wichtiger Einrichtungen eine signifikante Verschärfung1.
2. Kernpflichten nach BSIG und NIS-2
Betreiber sind zu technischen und organisatorischen Vorkehrungen (TOM) nach dem Stand der Technik verpflichtet1. Die wesentlichen Säulen umfassen:
- Risikomanagement-Maßnahmen: Umfassende Analyse und Absicherung der Lieferkette (Supply Chain Security), Netzwerksicherheit und Zugriffskontrollen1.
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen: Ein mehrstufiger Meldevorgang an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – beginnend mit einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden1.
- Geschäftsführerhaftung: Die Leitungsorgane sind verpflichtet, die Umsetzung der Cybersecurity-Maßnahmen zu überwachen und haften persönlich bei Pflichtverletzungen1.
3. Nachweisführung und Audits
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss in regelmäßigen Abständen (typischerweise alle zwei Jahre) durch unabhängige Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden1.